Kirchenaustritt
Der Austritt aus der Landeskirche setzt eine schriftliche, eigenhändig unterzeichnete Erklärung gegenüber der Kirchenpflege der Kirchgemeinde am Wohnsitz (d.h. Kapel am Albis) voraus. Sie sind somit nicht an den Kirchenrat oder die Gesamtkirchlichen Dienste in Zürich zu richten. Ein rückwirkender Kirchenaustritt ist ausgeschlossen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Austrittserklärung bei der Kirchenpflege.