Kirchenaustritt

Der Austritt aus der Landeskirche setzt eine schriftliche, eigenhändig unterzeichnete Erklärung gegenüber der Kirchenpflege der Kirchgemeinde am Wohnsitz (d.h. Kapel am Albis) voraus. Sie sind somit nicht an den Kirchenrat oder die Gesamtkirchlichen Dienste in Zürich zu richten. Ein rückwirkender Kirchenaustritt ist ausgeschlossen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Austrittserklärung bei der Kirchenpflege.

Kontaktadresse:
Ref. Kirchgemeinde Kappel am Albis
Pfarrhaus
Kappelerhof 8
8926 Kappel am Albis

 

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Kappel am Albis

8926 Kappel am Albis
Tel044 764 12 59
E-Mailrahel.walker.froehlich@kirchekappel.ch

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